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Als selbständiger Rechtsanwalt berate ich schwerpunktmäßig in den Bereichen EDV- und Internetrecht, Vergaberecht und Bauvertragsrecht. Daneben berate und vertrete ich auch in weiteren Rechtsbereichen wie z.B. Vertragsrecht, Mietrecht, Sozialrecht und Verwaltungsrecht.

Meine Aufgabe sehe ich darin, meinen Mandanten nicht nur Rechtsauskünfte, sondern durch Berücksichtigung der technischen und wirtschaftlichen Aspekte eine Entscheidungsgrundlage für ein wirtschaftlich optimales Vorgehen zu liefern. Ein wesentlicher Teil dieser Tätigkeit ist der Aufbau von Know-how beim Mandanten durch Vorträge und Seminare.








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