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9020 Klagenfurt
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Mag. Dr. Ralf Blaha LL.M.
Rechtsanwalt
in Kooperation mit:
Aktuelle Informationen
Aktuelles aus den Bereichen IT-Recht und Vergaberecht
- IT-Recht: Neuerscheinung: Blaha-Marko-Zellhofer/Liebel, Rechtsfragen des Cloud Computing.
Dieses Werk bietet eine praxisbezogene Darstellung der Rechtsfragen im Verhältnis zwischen Cloud-Anbieter und
Cloud-Nutzer nach österreichischem Recht und behandelt Vertragsrecht, Software-Lizenzen/Urheberrecht, Datenschutzrecht
sowie Risiken und Haftungsfragen. Die spezifischen Fragen in der Rechtsbeziehung zwischen Cloud-Anbieter und Cloud-Nutzer
werden aus verschiedenen Perspektiven analysiert und rechtliche Risiken aufgezeigt; der Nutzer wird bei der rechtlichen
Bewertung des Leistungsangebotes unterstützt. RA Dr. Ralf Blaha von Heid Schiefer Rechtsanwälte zeichnet für den Abschnitt
"Risiken und Haftungsfragen" verantwortlich. Zu bestellen bei Verlag Medien & Recht unter:
medien & recht online
- IT-Recht: Folien zum Vortrag von
Wolfgang Deutz und Ralf Blaha zum Thema Grenzüberschreitende Kooperationen im Gesundheitswesen und E-Health
beim 14. Internationalen Rechtsinformatik Symposion am 25.2.2011.
- IT-Recht: Folien zum Vortrag von Ralf Blaha zum Thema
"Haftungsfragen beim Cloud Computing" beim 4. Österreichischen IT-Rechtstag am 18.6.2010.
- IT-Recht: Folien zu den Seminaren von Ralf Blaha
"Der rechtssichere Internetauftritt"
und "Schutz vor unrichtigen Informationen im Internet"
für die Kärntner Verwaltungsakademie am 13.4.2010.
- IT-Recht: Folien zum Vortrag von Ralf Blaha zum Thema
"Abnahme von IT-Leistungen" auf der Alpen-Adria Universität Klagenfurt am 1.3.2010.
- Vergaberecht: Am 5.3.2010 ist die Novelle zum Bundesvergabegesetz (
BGBl. I Nr. 15/2010) in Kraft getreten. Unter anderem wurden damit die RL 2007/66/EG und 2009/33/EG umgesetzt und das Eignungsverfahren
vereinfacht.
- IT-Recht: Der OGH hat judiziert, dass österreichische Strafgerichte zur Verfolgung einer
Urheberrechtsverletzung (hier: unbefugte Verbreitung über ebay) unabhängig von einer
tatsächlichen Zustellung der Tonträger nach Österreich zuständig sind, wenn das Kaufabot in Österreich
abrufbar ist und die Bezahlung mittels Überweisung auf ein österreichisches Konto erfolgt
(OGH 22. 12. 2009, 11 Os 184/09g).
- Vergaberecht: Der VwGH hat entschieden, dass die unrichtige Angabe des Bieters im Protokoll der Angebotsöffnung alleine nicht
die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung bedingt, wenn die Möglichkeit bzw Erleichterung der Manipulation des Vergabeverfahrens
tatsächlich nicht gegeben ist. In diesem Fall war unzweifelhaft erkennbar, welches Angebot verlesen wurde. Laut VwGH würde eine andere
Sicht einen überspitzten Formalismus bedeuten (VwGH 11.11.2009, GZ 2009/04/0240).
- Vergaberecht: Ab 1.1.2010 gelten laut der Verordnung (EG) Nr. 1177/2009 der Kommission folgende neue EU-Schwellenwerte:
Klassischer Bereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge Zentraler Beschaffungsstellen: EUR 125.000
Liefer- und Dienstleistungsaufträge sonstiger öffentlicher Auftraggeber: EUR 193.000
Bauaufträge und Baukonzessionen: EUR 4.845.000
Sektorenbereich:
Liefer- und Dienstleistungsaufträge: EUR 387.000
Bauaufträge: EUR 4.845.000
- Vergaberecht: Laut dem Bundesvergabeamt ist bei der Prüfung der Preisangemessenheit der Angebote immer von den
individuellen Kosten der Anbieter auszugehen. Eine Verneinung der Preisangemessenheit allein auf Grundlage der Unterschreitung
einer Musterkalkulation der WKÖ hat das BVA abgelehnt (BVA 5.6.2009, GZ N/0045-BVA/05/2009-23).
- Vergaberecht: Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Wiener Vergabekontrollsenates bestätigt, mit welcher
Ausschreibungsbedingungen für nichtig erklärt wurden. Der öffentliche Auftraggeber hatte die Subkriterien des Zuschlagskriteriums "Qualität"
zwar durch die Angabe eines Faktors gewichtet, aber nicht ausdrücklich definiert, unter welchen Voraussetzungen die maximale Punktezahl
vergeben wird. Dies ermöglicht es dem Auftraggeber, die Gewichtung der Zuschlagskriterien zueinander nachträglich zu verändern. Die
Bewertungsmethode entspricht daher nicht den Vergabegrundsätzen (VwGH 22.4.2009, GZ 2007/04/0065).
- Vergaberecht: Unabhängig von der Bezeichnung sind auch auf einen als Mietvertrag betitelten Vertrag, dessen vorrangiges Ziel aber
denknotwendig die Errichtung eines Bauwerkes ist und in welchem die Spezifikationen des Bauwerkes genau festgelegt sind, die
gemeinschaftsrechtlichen Vergabebestimmungen über Bauaufträge anzuwenden (EuGH 29.10.2009, Rs C-536/07 - Kommission-Deutschlang).
- Vergaberecht: Die Wiener Landesregierung hat die neuen Gebühren für die Inanspruchnahme des Wiener Vergabekontrollsenates
gemäß § 18 Abs 5 WVRG 2007 kundgemacht (LGBl 2009/50 vom 2.10.2009).
- IT-Recht: Eine im Sicherungsverfahren ergangene Entscheidung des OGH ist in das RIS aufzunehmen, wenn keine Gründe - insbesondere
Geheimhaltungsinteressen der Parteien - ersichtlich sind, die den Ausschluss der Öffentlichkeit im Hauptverfahren gerechtfertigt hätten.
Im Regelfall wirkt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit schwerer als das Anonymitätsinteresse der Beteiligten
(OGH 8.9.2009, 4 Ob 101/09w).
- IT-Recht: OGH zum E-Commerce-Gesetz und zum Herkunftslandprinzip: Die Bewerbung der Fotoausarbeitung im Internet, nicht aber
die Ausarbeitung der Fotos selber ist ein Dienst der Informationsgesellschaft nach § 3 Abs 1 ECG. Die reinen Onlineaktivitäten unterliegen
aufgrund des Herkunftslandprinzips nicht dem österreichischen Gewerberecht (OGH 14.7.2009, 4 Ob 30/09d).
- IT-Recht: Folien zum Vortrag von Ralf Blaha zum Thema "Sicherheit am virtuellen Marktplatz -
zivilrechtliche und technische Anforderungen" beim 4. IT-Law-Symposium.
- IT-Recht: Der EuGH hat befunden, dass der Verbot von Glückspielen im Internet mit dem freien Dienstleistungsverkehr im Einklang steht.
Die Mitgliedstaaten sind berechtigt, auch Unternehmen, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassen sind und dort regelmäßig rechtmäßig
Glückspieldienstleistungen erbringen, das Anbieten von Glückspielen über das Internet in ihrem Hoheitsgebiet zu verbieten. Diese Beschränkung ist in
Anbetracht der Besonderheiten, die mit dem Anbieten von Glückspiel über das Internet verbunden sind, durch das Ziel der Bekämpfung von Betrug
und anderer Straftaten gerechtfertigt (EuGH 8.9.2009, Rs C-42/07 - Bwin).
- Vergaberecht: Der EuGH hat entschieden, dass die freihändige Vergabe eines Dienstleistungsauftrags an eine vollständig im öffentlichen
Eigentum stehende Aktiengesellschaft (sog Inhouse-Vergabe) zulässig ist, wenn die öffentliche Körperschaft, welche der öffentliche Auftraggeber ist, über diese Gesellschaft eine Kontrolle wie über die
eigenen Dienststellen ausübt und die Gesellschaft ihre Tätigkeiten im Wesentlichen für die öffentlichen Körperschaften, die ihre Anteile halten, verrichtet.
Diese Voraussetzungen werden erfüllt, wenn die Tätigkeit der Gesellschaft auf das Gebiet der Körperschaften beschränkt ist und im Wesentlichen
für diese ausgeübt wird und die Körperschaften durch die satzungsgemäßen Organe sowhl auf die strategischen Ziele als auch auf die wichtigen
Entscheidungen der Gesellschaft ausschlaggebenden Einfluss nehmen (EuGH 10.9.2009, Rs C-573/07 - Sea).
- Vergaberecht: Laut EuGH reicht es für die Qualifizierung eines Vertrages als Dienstleistungskonzession aus, wenn keine unmittelbare
Entgeltzahlung des öffentlichen Auftraggebers an den Auftragnehmer erfolgt, sondern der Auftragnehmer das Recht erhält, Entgelte von Dritten
zu erheben und das vom öffentlichen Auftraggeber eingegangene Betriebsrisiko von vornherein zwar erheblich eingeschränkt ist, der
Auftragnehmer aber dieses eingeschränkte Risiko in vollem Umfang oder zumindest zu einem erheblichen Teil übernimmt
(EuGH 10.9.2009, Rs C-206/08 - Eurawasser).
- IT-Recht: Ist ein Kunde aufgrund einer mit dem Softwarelieferanten geschlossenen Vereinbarung zum Testen der Software auf ihre
Eignung für den beabsichtigten Kundeneinsatz berechtigt, so schließt dies zwingend die Zustimmung des Lieferanten zur Speicherung des Programms
auf einem Rechner ein (vgl § 40d Abs 2 UrhG). Eine konkrete Befristung dieser Probeüberlassung oder ein ausdrücklicher Widerruf
der erteilten Zustimmung wurde in diesem Verfahren nicht geltend gemacht. Der geltend gemachte Anspruch auf angemessenes Entgelt für diese
Nutzung wurde daher verneint (OGH 7.7.2009, 5 Ob 28/09t).
- Vergaberecht: Am 20.8.2009 wurde die Richtlinie 2009/81/EG vom 13.7.2009 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe bestimmter
Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit und zur Änderung der Richtlinien 2004/17/EG und
2004/18/EG im EU-Amtsblatt bekannt gemacht. Diese Richtlinie ist von den Mitgliedsstaaten bis zum 21.8.2011 umzusetzen.
- IT-Recht: Nach Einholung einer Vorabentscheidung beim EuGH hat der OGH judiziert, dass Access Provider nicht zur Herausgabe der
Namen von Kunden an Verwertungsgesellschaften verpflichtet sind, da zu diesem Zweck die Verarbeitung von Verkehrsdaten (und zwar der
dynamischen IP-Adressen) notwendig wäre. Diese Daten sind aber gemäß Art 6 der RL 2002/58/EG zu löschen. Die begehrte Auskunft nach § 87b Abs 3 UrhG
könnte nur aufgrund einer rechtswidrigen Verarbeitung von Verkehrsdaten erteilt werden, weshalb die Durchsetzung dieses Auskunftsanspruchs
scheitert (OGH 14.7.2009, 4 Ob 41/09x).
- IT-Recht: OGH zum Rechtsverhältnis des Bieters zum Plattformbetreiber bei einer Online-Auktion: Nach den AGB des Plattformbetreibers
ist der Kaufpreis nicht an den Verkäufer, sondern an den Plattformbetreiber zu bezahlen und das Inkasso wird im Interesse "der Teilnehmer" durchgeführt.
Da jedoch in den AGB deutlich definiert wurde, dass lediglich die Anbieter, nicht aber die Käufer als "Teilnehmer" verstanden werden, lässt sich aus
dieser Bestimmung kein Treuhandservice des Plattformbetreibers zur Sicherstellung der Zug-um-Zug-Abwicklung des Kaufes ableiten.
Eine in den AGB vorgesehene Vorleistungspflicht des Käufers ist nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB, da sie sachlich gerechtfertigt ist: Der Verkäufer wäre ohne Vorkasseklausel
der Gefahr der Nichtbezahlung trotz Lieferung in gleichem Maße ausgesetzt wie sonst der Käufer der Gefahr der Nichtlieferung. Den Plattformbetreiber
trifft keine Informations- und Aufklärungspflicht über die (mangelnde) Bonität des Verkäufers, solange er keine Anhaltspunkte dafür hat
(OGH 16.4.2009, 2 Ob 137/08y).
- Bauvertragsrecht: Wenn bei der Vergabe eines Auftrags mit einem vom Auftraggeber vorformulierten Klauselkatalog die Vertragspartner die
einzelnen Bedingungen lediglich "durchgingen", kann nicht davon gesprochen werden, dass sie individuell ausgehandelt wurden. Sie unterliegen daher
der Inhaltskontrolle nach § 879 Abs 3 ABGB. Die Verkürzung der in der ÖNORM B 2110 - gemessen am dispositiven Recht bereits massiv verkürzten - vorgesehenen
Frist für Einwendungen gegen Schlussrechnungskorrekturen von drei Monaten auf weniger als vierzehn Tage ist gröblich benachteiligend und damit
unwirksam (OGH 23.4.2009, 8 Ob 164/08p).
- IT-Recht: Verfügt ein tschechisches Unternehmen über eine Webseite, die zwar international abrufbar ist, aber ausschließlich
in tschechischer Sprache gehalten ist, hat er damit seine Tätigkeit nicht auf Österreich ausgerichtet. Eine internationale Zuständigkeit
österreichischer Gerichte nach Art 15 EuGVVO (Verbraucherverträge) besteht daher nicht (OGH 20.5.2009, 2 Ob 256/08y).
- Vergaberecht: Der Verwaltungsgerichtshof hat festgehalten, dass das Nichtvorlegen einer in Ausschreibungsunterlagen
geforderten KSV-Auskunft (also des Nachweises des Ratings) ein behebbarer Mangel ist, das Nichtvorliegen des in den
Ausschreibungsunterlagen geforderten KSV-Ratings zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung (Nichterreichen des geforderten Ratings)
hingegen als unbehebbarer Mangel zu qualifizieren ist (VwGH 27.5.2009, 2008/04/0041).
- Vergaberecht: Eine Zuschlagsentscheidung, die nicht die gemäß § 131 4. Satz BVergG geforderten Informationen (Ende der Stillhaltefrist,
Gründe für die Ablehnung des Angebots, Vergabesumme, Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots) enthält, ist schon aus diesem Grund rechtswidrig.
Einem Nachprüfungswerber ist es nicht zuzumuten, die vom Auftraggeber in seiner Zuschlagsentscheidung nicht bekannt gegebenen Informationen vom Auftraggeber
selbst oder im Wege eines Nachprüfungsverfahrens zu beschaffen. Die Unterlassung der Begründung ist für den Ausgang des Vergabeverfahrens wesentlich, da
dadurch die Einbringung eines begründeten Nachprüfungsantrags erschwert bzw behindert wird (VwGH 22.4.2009, 2009/04/0081).
- IT-Recht: Creative Commons hat die neue Lizenz CC0
vorgestellt, mit der Urheber durch einen weitestgehenden Verzicht auf ihre Rechte anderen die
uneingeschränkte Verwendung ihres Werks ermöglichen können. Die Wirksamkeit eines solch weitreichenden Verzichts in Österreich ist ungeklärt, für diesen Fall
ist jedoch vorgesehen, dass sie als Einräumung eines umfassenden Werknutzungsrechts zu verstehen ist.
- Vergaberecht: Nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH ist ein absolutes Verbot für Unternehmen, die in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen oder
miteinander verbunden sind, sich gesondert am selben Vergabeverfahren zu beteiligen, unzulässig. Solchen Unternehmen muss die Möglichkeit
eingeräumt werden, nachzuweisen, dass sich ihr Verhältnis zueinander nicht auf ihr Verhalten im Vergabeverfahren ausgewirkt hat.
(EuGH 19.5.2009, C-538/07 "Assitur").
- Vergaberecht: Der VwGH hat judiziert, dass ein Bieter, der zwar Steuerschulden hat, dem jedoch von der Finanzbehörde Ratenzahlungen
bewilligt wurden, vom Vergabeverfahren nicht auszuschließen ist, wenn er die Ratenzahlungsbewilligung und deren pünkliche Erfüllung nachweist.
Fehlt dieser Nachweis im Angebot, liegt ein behebbarer Mangel vor (VwGH 22.4.2009, 2007/04/0141).
- Vergaberecht: Laut einer Entscheidung des VwGH müssen die Zuschlagskriterien so definiert werden, dass abschätzbar ist, wie sich eine Angebotsänderung
auf die Angebotsbewertung auswirkt und die Gewichtung der Zuschlagskriterien zueinander muss sich eindeutig aus den
Ausschreibungsunterlagen ergeben. Eine Bewertungsmethode, die eine nachträgliche Verschiebung der Gewichtung ermöglicht, ist daher
rechtswidrig. Anmerkung: Im gegenständlichen Fall wurden die Ausschreibungsunterlagen angefochten; infolge der Präklusion von Rechtsverstößen kann
eine derartige Rechtswidrigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit im Rahmen der Bekämpfung der Zuschlagsentscheidung nicht mehr geltend gemacht
werden (VwGH 22.4.2009, 2007/04/0065).
- Vergaberecht: Seit 30.4.2009 ist die Schwellenwertverordnung 2009 (BGBl II 125/2009) in Kraft. Direktvergaben und Verhandlungsverfahren ohne Bekanntmachung sind
ab sofort bis zu einem geschätzten Auftragswert von unter EUR 100.000,-- möglich. Liefer- und Dienstleistungsaufträge können bis zu einem Auftragswert von EUR 100.000,--,
Bauaufträge können bis zu einem Auftragswert von EUR 1 Mio im nicht offenen Verfahren ohne Bekanntmachung vergeben werden. Die Verordnung soll der Konjunkturbelebung dienen und
ist bis 31.12.2010 befristet.